Bewerben können sich:
- Private Initiativen
- Vereine
- Verbände
- Kommunen
- die Sozial- und Wohnungswirtschaft
Die Landesregierung hat damit bestehende Förder- und Beratungsangebote für neue Wohnformen ergänzt.
Je Projekt können bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für:
- Moderation
- professionelle Begleitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Personal- und Sachkosten
- Fachleute für innovative Projekte des Neuen Wohnens (Gemeinschaftliches Wohnen / Wohnen mit Versorgungssicherheit / Wohn-Pflege-Gemeinschaften / Mietervereine / Baugruppen / Baugemeinschaften)
Informationen zur Förderung und zu den Beratungsangeboten rund um neue Wohnformen geben die Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP, Thomas Pfundstein (E-Mail tpfundstein@lzg-rlp.de / Tel.: 06131-206927) sowie das nebenstehende Faltblatt.