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Corona-Sonderregelungen laufen aus

Zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, in dem u.a. Sonderregelungen zum Vereinsrecht festgeschrieben waren. Nach einer Verlängerung laufen nun die Regelungen aus.

Viele Erleichterungen für Vereine, die beschlossen wurden, um sie währen der Coronakrise handlungsfähig zu halten, enden am 31. August. Das betrifft etwa die Amtszeit des Vorstandes, die Durchführung von Mitgliederversammlungen sowie Briefwahl und schrifliche Beschlüsse.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat daher auf ihrer Webseite in einem vierminütigen Youtube-Video und in Klapptexten übersichtlich zusammengestellt, was nun gilt, was zu tun ist und wie die Vereinssatzung angepasst werden kann.

Zu den DSEE-Tipps geht's hier.