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EU-Förderprogramm gegen Einsamkeit und für Teilhabe

Noch bis Ende des Jahres können Kommunen ihr Interesse an dem Programm „Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden” im Rahmen des Europäischen Sozialfonds bekunden.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zweite Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" am 1. Oktober 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Kommunen können bis zum 31.12.2026 eine Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S einreichen.

Das Förderprogramm „Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden” unterstützt bundesweit Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen, die Einsamkeit vermindern und die soziale Teilhabe für Erwachsene im mittleren Alter verbessern sollen.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat (= Gebietskörperschaft). Kooperationen mit einem Partner sind möglich. 

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Programms.