Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) hat den 21 partizipierenden LEADER-Regionen nach der positiven Resonanz in den vergangenen Jahren auch in der neuen Förderperiode wieder Landesmittel zur Umsetzung ehrenamtlicher Bürgerprojekte zur Verfügung gestellt.
„Ehrenamtliches Engagement mit all seinen Facetten ist ein entscheidender Baustein für den Erhalt und die Entwicklung unserer ländlichen Räume. Mit dem vereinfachten Förderangebot soll engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen auch in der neuen Förderperiode die Möglichkeit eröffnet werden, schnell, unkompliziert und ergebnisorientiert ehrenamtliche Bürgerprojekte in ihren Regionen umzusetzen. Deshalb freue ich mich sehr, auch weiterhin das ehrenamtliche Engagement der Menschen vor Ort unterstützen zu können“, sagte Ministerin Schmitt.
Gefördert werden können beispielsweise Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Interessenverbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die gemeinnützige Vorhaben umsetzen möchten. Gegenüber der Förderung und Abrechnung von größeren LEADER-Vorhaben bestehen für die „Ehrenamtlichen Bürgerprojekte“ nur sehr geringere Nachweis- und Dokumentationspflichten, was die Förderung besonders attraktiv und einfacher handhabbar macht.
Die Bandbreite möglicher Themen ist vielfältig und kann sich von den Bereichen Umwelt, Natur, Klima und Kultur bis hin zur Nachbarschaftshilfe oder aber Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige erstrecken. Projekte im Bereich Kultur/Geschichte, für ältere Menschen,Artenschutzmaßnahmen oder Ferienaktionen für Kinder in verschiedenen rheinland-pfälzischen Regionen gehören dazu.
Ministerin Schmitt stellt den 21 partizipierenden LEADER-Regionen insgesamt 630.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung, das heißt 30.000 Euro pro LEADER-Region.
Die Festbetragsförderung zur Umsetzung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ im LEADER-Ansatz beträgt 30.000 Euro je rheinland-pfälzischer Lokaler Aktionsgruppe (LAG). Für die einzelnen Bürgerprojekte beträgt die Obergrenze der Festbetragsfinanzierung 3000 Euro. Dabei können maximal fünf mögliche Einzelprojekte je Träger beantragt werden.
Vorhaben werden vor Ort bei der LAG eingereicht. Diese wählt „Bottom-up" und ganz eigenständig in einem Auswahlverfahren die Projekte aus, die entsprechend des LEADER-Ansatzes, ihrer Entwicklungsstrategie entsprechen.
Dank des hohen Engagements der Menschen vor Ort und der unkomplizierten Umsetzung von ehrenamtlichen Bürgerprojekten konnte die Akzeptanz des LEADER-Ansatzes sowie das Image der EU-Förderungen gesteigert werden. Mit dem Förderansatz „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ konnte das Land Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2017 in den LEADER-Regionen bereits über 1200 Einzelprojekte unbürokratisch unterstützen.
Hintergrund: Mit dem „LEADER“-Ansatz (LEADER = Liaison entre actions de developpment de l´économie rurale, zu deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) werden seit 1991 innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert. Nach dem Bottom-up-Prinzip werden die Vorhaben gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt.