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Gesetz zur (digitalen) Mitgliederversammlung in Vereinen beschlossen

Am 9. Februar 2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht verabschiedet.

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz sind nun hybride Versammlungen grundsätzlich erlaubt. Vereine können also künftig auch ohne Regelung in der Satzung hybride Mitgliederversammlungen einberufen.

Zudem können durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden. 

Alle Franktionen - mit Ausnahme der AfD - stimmten dem Gesetz zu.

Hier gibt es weitere Informationen auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags