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Jetzt Förderantrag bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt stellen

Die Förderrichtlinien der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt sind fertiggestellt und können online abgerufen werden. Antragsfrist für 2020 ist der 1. November.

Mit dem Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ihr erstes Förderprogramm aufgelegt, um gemeinnützige Organisationen in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Es werden folgende Schwerpunkte gefördert:

  • Nachwuchsgewinnung,
  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft und
  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen.

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Die Anträge können ab sofort gestellt werden, Deadline ist der 1. November 2020. 

Die beantragten Mittel müssen laut Angaben der Stiftung noch in diesem Jahr ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.

Die Kriterien, Inhalte, Förderschwerpunkte sowie Finanzierungsmöglichkeiten, Größenordnungen und Fristen im Detail finden Sie hier.