Nachbarschaftshilfe kann eine sinnvolle Ergänzung in der häuslichen Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen darstellen. Durch die Möglichkeit der Anerkennung gemäß § 45a SGB XI wurde die Nachbarschaftshilfe in einigen Bundesländern mittlerweile sozialrechtlich verankert und durch die damit einhergehende Möglichkeit den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen zu können, zusätzlich aufgewertet.
Von 2017 bis 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem KDA ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Förderung der landesrechtlich anerkannten Nachbarschaftshilfe umgesetzt. Dabei wurden die Care- und Casemanagementpotenziale bestehender Organisationen (u. a. von Pflegestützpunkten, Mehrgenerationenhäusern, Seniorenbüros und Freiwilligen-Agenturen) in verschiedenen Bundesländern durch die Einrichtung der „Servicepunkte“ konzeptionell erweitert und anschließend erprobt, ob diese Unterstützungsstruktur durch eine wohnortnahe Netzwerkarbeit, Beratung, Vermittlung und Begleitung Nachbarschaftshilfe fördert und Pflegebedürftige unterstützen kann.
Details und Ergebnisse wurden nun in einem multimedialen Handbuch (nebenstehend zum Download) zusammengefasst.