„Wir unterstützen die vielen pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz, die zuhause leben. Und gleichzeitig entlasten wir auch ihre Angehörigen. Diese engagieren sich häufig mit bewundernswertem Einsatz bei der häuslichen Versorgung. Wir wollen ihnen unter die Armen greifen und sie vor Überforderung schützen“, erläutert Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler das Vorhaben.
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zählen zu den Angeboten zur Un-terstützung im Alltag, die von der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich finanziert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Anerken-nung der Angebote durch das Land. Durch die Änderung der Verordnung werden zu-sätzliche hauswirtschaftliche und alltagsunterstützende Angebote entstehen. Damit kann die bestehende Nachfrage besser bedient werden.
Die erleichterten Anforderungenan die Anerkennung sollen bei Angeboten für haus-wirtschaftlichen Dienstleistungen gelten, die in einem geringen Umfang erbracht wer-den. Hierzu zählen insbesondere Nachbarschaftshilfen, Freundschaftsdienste oder Mi-nijobs. Die Änderung der Landesverordnung sieht bei solchen Angeboten vor, die per-sönlichen Anforderungen an die ausführenden Personen deutlich abzusenken. Darüber hinaus, soll das Anerkennungsverfahren für diese Angebotevereinfacht werden: Das Prüfverfahren mit Anerkennungsbescheid soll durch eine bürokratiearme Registrierung mit Vorprüfung ersetzt werden.
Auf die Grundsatzbilligung des Ministerrats wird zunächst ein Beteiligungsverfahren fol-gen. Die Verordnung soll im April 2020 in Kraft treten. „Die meisten pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Es ist mir ein großes Anliegen, ihre Versorgung so optimal wie möglich zu gestalten“, so die Ministerin.