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  • Aktuelles aus Rheinland-Pfalz

Soforthilfeprogramm für Vereine in Not verlängert

Ende Dezember hat die Landesregierung das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ verlängert, das seit dem ersten Lockdown im Mai 2020 besteht.

„Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der Verlängerung des Programms.

"Mit dem ‚Schutzschild für Vereine in Not‘ haben wir im Mai 2020, auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns, ein Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor der drohenden Insolvenz zu schützen. Es wurde bis Ende 2021 verlängert. Jetzt ist es an der Zeit, den Vereinen rechtzeitig zu signalisieren, dass diese Hilfen auch im kommenden Jahr angeboten werden“, so Dreyer.

Es sei angesichts der aktuellen Corona-Lage absehbar, dass Vereine auch im kommenden Jahr vor finanzielle Probleme gestellt werden. Das gelte umso mehr, wenn bestehende Rücklagen aufgezehrt sind und die Situation erneut Einschränkungen erfordern sollte. Dann könnten Einnahmen wegbrechen, während Verpflichtungen und Ausgaben weiterbestehen.

Das Programm bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es wird im Auftrag der Landesregierung von drei Bewilligungsstellen umgesetzt. Der Landessportbund und die regionalen Sportbünde sind für die Sportvereine zuständig, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur für die Kulturvereine und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz für alle anderen Vereine.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.

„Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation“, so Dreyer.