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  • Aktuelles zur Landesinitiative

Zuschüsse beantragen als „Initiative des Ehrenamtes“

Seit 2019 gibt es in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag auch eine Förderung von Initiativen des Ehrenamts. Tipps zur Antragstellung gab es bei einem digitalen Erfahrungsaustausch der Landesinitiative im November.

Zahlreiche Nachbarschaftshilfen oder -initiativen unterstützen mit ihrer Arbeit auch pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege, indem sie beim Einkaufen helfen, zum Arzt begleiten oder Besuchsdienste anbieten. Nachbarschaftsinitiativen haben die Möglichkeit, Zuschüsse für diese Arbeit als sogenannte „Initiative des Ehrenamts“ zu erhalten, wenn sie mit ihrer Arbeit Menschen mit einem Pflegegrad (eins bis fünf) unterstützen. Je nach Anzahl der Haushalte, die aufgesucht, bzw. Personen, die unterstützt werden, sind Zuschüsse von 400, 2000 oder 4000 Euro möglich.

Marcus BemschReferent des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung RLP, erläuterte im Rahmen eines digitalen Erfahrungsaustauschs am 6. November 2023 den Förderschwerpunkt. Rund 25 Teilnehmende informierten sich darüber, welche Informationen bei der Antragstellung eingereicht werden müssen. Laut Bemsch gehören dazu eine kurze Beschreibung des Angebots und weitergehende Informationen, wie die engagierten Personen für diese Angebote qualifiziert sind. Jedes Jahr kann ein solcher Antrag bis zum 30. Aprilbei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden.

Die Teilnehmenden nutzten den Erfahrungsaustausch der Landesinitiative Neue Nachbarschaften, ihre individuellen Fragen zu stellen. So zum Beispiel, ob eine Nachbarschaftshilfe als Verein eingetragen sein muss, um die Förderung zu bekommen. Dies ist nicht erforderlich, unterstrich Marcus Bemsch, auch eine Gruppe oder Initiative kann einen Antrag stellen. Falls es Untersicherheiten gibt, wie viele Personen unterstützt werden, beispielsweise in der Anfangsphase eines Vereins, empfahl Marcus Bemsch entweder auf die Basisförderung von 400 Euro zurückzugreifen oder mit Herrn Deinzer von der ADD über diese Unklarheit bezüglich der genauen Zahl der unterstützenden Personen im Vorfeld der Antragstellung zu sprechen.

Weitere Informationen

Nebenstehend finden Sie die Präsentation von Marus Bemsch sowie unser Info-Dokument „kurz und knapp" mit einigen weiteren Details, das Sie auch auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Tipps und Infos/ Fördermöglichkeiten"finden.

Die ADD-Anträge auf Zuwendungen für eine Initiative des Ehrenamts und die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.