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Zuschüsse beantragen für Initiativen des Ehrenamtes

Bieten Sie einen Einkaufdienst an oder begleiten Sie ältere Menschen zum Arzt? Noch bis zum 30. April können Sie für dieses Jahr Anträge auf eine Förderung stellen.

Initiativen des Ehrenamts können Zuschüsse schriftlich oder online bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier stellen, wenn sie Angebote bereithalten, die Menschen in der häuslichen Pflege mit einem Pflegegrad entlasten.

Die Förderung erfolgt anteilig durch das Land, die Kommunen und die Pflegekassen. Bei dem Antrag sollten die entsprechenden Angebote kurz beschrieben werden und zudem einige Informationen beigefügt werden, die Auskunft darüber geben, wie die engagierten Personen für diese Angebote qualifiziert sind.

Bei erfolgreicher Prüfung des Antrages durch die ADD werden in der in der Regel Beträge von 400, 2000 oder 4000 Euro im Jahr bewilligt, je nachdem wieviele Haushalte aufgesucht bzw. Personen unterstützt werden.

Förderwürdig sind etwa Sachkosten wie zum Beispiel:

  • Qualifizierung und Versicherungsbeiträge der bürgerschaftlich Engagierten
  • Büro- oder auch Betreuungsmaterial wie z.B. Bücher, Spiele und Bastelutensilien
  • Flyer oder Website für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Fahrtkosten
  • sowie eventuelle Personalkosten.

Zudem müssen die geförderten Initiativen des Ehrenamts anhand eines Kostenplans nachweisen, wie die Zuschüsse ausgegeben wurden.

Kontakte bei Rückfragen

  • Marcus Bemsch (06131/ 967-708), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Günter Deinzer (0651/ 9494-890), ADD Trier
  • oder Annette Scholl (0228/ 18 49 95 75), Landesinitiative Neue Nachbarschaften

Detaillierte Informationen

  • Lesen Sie nebenstehend unser Info-Dokument „kurz und knapp" mit einigen weiteren Details, das Sie auch auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Tipps und Infos/ Fördermöglichkeiten" finden
  • Die ADD-Anträge auf Zuwendungen für eine Initiative des Ehrenamts finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.